Widerspruch Versicherung – Damit geht das ganz einfach

Widerspruch VersicherungMöchtest Du Dich von einer überflüssigen oder zu teuren Versicherung trennen, musst Du den bestehenden Vertrag schriftlich kündigen. Wichtig ist das Du genau Dir die Briefe der Versicherung durchliest. Du solltest auch nicht jeden Bescheid der Versicherung hinnehmen. Mach die Augen auf und lege Deinen Einwand ein. Ist der Vertragsabschluss erst wenige Tage her, kannst Du den Vertrag auch widerrufen. Wie das geht und worauf es dabei zu achten gilt, erfährst Du hier!

►Mustervorlage: Widerspruch Versicherung

Name
Anschrift

Versicherung
Anschrift

Ort, den Datum

Widerruf des Vertrags Nr. ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) habe ich folgenden Vertrag mit Ihnen geschlossen:

Vertragsgegenstand: _______ (genaue Bezeichnung der Versicherung) _______
Vertragsnummer: _______________________________
Kundennummer: ________________________________
Vertragsbeginn: _________________________________

Diesen Vertrag widerrufe ich hiermit innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bitte bestätigen Sie mir den wirksamen Widerruf innerhalb der kommenden Tage schriftlich. Gleichzeitig bitte ich darum, von weiteren Angeboten abzusehen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Wann kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?

Versicherung kündigenMöchtest Du einen Versicherungsvertrag kündigen, kannst Du Deine Kündigung grundsätzlich immer zum Ende einer Laufzeit aussprechen. Welche Laufzeit Dein Vertrag hat und welche Kündigungsfrist Du einhalten musst, steht in den Vertragsbedingungen. Die meisten Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und müssen drei Monate vor Ende einer Laufzeit gekündigt werden. Es gibt aber auch Versicherungsverträge mit deutlicher längerer Laufzeit und kürzerer Kündigungsfrist. Maßgeblich sind also immer die konkreten Versicherungsbedingungen. Eine fristgerechte Kündigung, die auch ordentliche Kündigung genannt wird, musst Du nicht begründen. Es reicht also, wenn Du der Versicherung mitteilst, dass Du das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden willst.

Erhöht die Versicherung die Beiträge, ohne dass sich etwas an der Leistung ändert, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst Du den Vertrag innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung außerordentlich kündigen. Dies gilt aber nicht, wenn Du mit Deiner Versicherung eine Dynamik – das ist eine regelmäßige Anhebung der Beiträge – vereinbart hast. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du außerdem nach einem Schadensfall. Auch hierbei kannst Du den Vertrag innerhalb von einem Monat, nachdem die Bearbeitung des Schadensfalls abgeschlossen ist, kündigen. Die Kündigung kann dann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam werden. Je nach Versicherung können zudem andere Ereignisse eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen. Genau Angaben hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen. Generell gilt aber, dass Du eine außerordentliche Kündigung begründen musst.

 

Wann kann ich den Versicherungsvertrag widerrufen?

Die Alternative zur Kündigung ist ein Widerruf des Vertrags. Grundsätzlich gilt zwar der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Durch das Widerrufsrecht kannst Du aber doch wieder aus einem Vertrag aussteigen. Mit Ausnahme von Lebensversicherungen, bei denen Du den Vertrag 30 Tage lang widerrufen kannst, steht Dir bei nahezu allen anderen Versicherungsverträgen ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Wann die Widerrufsfrist beginnt, hängt davon ab, nach welchem Modell der Vertrag abgeschlossen wird:

  •  Die meisten Versicherungsverträge basieren auf dem sogenannten Antragsmodell. Hierbei hat Dir das Versicherungsunternehmen die Bedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen schon zur Verfügung gestellt, wenn Du den Vertrag unterschreibst. Nimmt die Versicherung Deinen Antrag an und gewährt Dir den gewünschten Versicherungsschutz, kommt der Vertrag zustande. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins.
  •  Die zweite Variante ist das Invitatiomodell.  Dabei stellst Du einen Versicherungsantrag und forderst die Versicherungsgesellschaft dadurch auf, Dir ein Angebot zu machen. Die Angaben, die die Versicherung für ihr Angebot samt Risikoprüfung braucht, teilst Du ihr mit. Die Versicherung lässt Dir daraufhin ein konkretes Angebot zukommen, das Du innerhalb einer bestimmten Frist annehmen kannst. Der Vertrag kommt zustande, wenn Du erklärst, dass Du das Angebot annimmst. Gleichzeitig beginnt damit auch die Widerrufsfrist.
 Sollte Dich die Versicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt haben, gilt die 14tägige Widerrufsfrist eigentlich nicht.  Im Prinzip könntest Du den Vertrag also auch später noch widerrufen. Darauf solltest Du Dich aber nicht verlassen, denn ein zu später Widerruf könnte gegen den Treu- und Glauben-Grundsatz verstoßen.

 

Wie muss der Widerruf erfolgen?

Widerruf VersicherungDer Widerruf von einem geschlossenen Versicherungsvertrag ist im Prinzip mit einem Widerspruch vergleichbar. Das heißt, durch Deinen Widerruf widersprichst Du Deiner eigenen Entscheidung und ziehst sie gleichzeitig zurück. Dies hat zur Folge, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Letztlich ist es also so, als hättest Du den Vertrag nie abgeschlossen.

Als Widerruf reicht ein einfacher Brief aus. Darin musst Du lediglich angeben, welchen Vertrag Du widerrufst. Begründen musst Du Deinen Widerruf nicht. Wurde die Versicherungsprämie bereits von Deinem Konto abgebucht oder hattest Du sie selbst schon überwiesen, wird Dir das Geld zurückerstattet. Allerdings kann der Versicherer einen kleinen Teil davon einbehalten, nämlich für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Eingang des Widerrufs.