Ablehnung Gymnasium

Ihr Kind wird in Kürze von der Grundschule zur weiterführenden Schule wechseln? Und Ihre Wahl ist auf das Gymnasium gefallen? Dann sind das in erster Linie natürlich tolle Nachrichten und für Ihr Kind wird ein neuer Lebensabschnitt beginnen. Doch was ist, wenn das ausgewählte Gymnasium Ihnen eine Ablehnung zustellt und Ihr Kind somit nicht dort unterrichtet werden kann? In diesem Fall sollten Sie die Ablehnung genau prüfen und entscheiden, ob Sie dagegen vorgehen möchten. Eine Möglichkeit dazu gibt es in jedem Fall, zu der Sie im Folgenden weitere Informationen finden.

Wäre es für Sie hilfreich, Informationen dazu zu finden, welche Möglichkeiten Sie nach der Ablehnung des Gymnasiums haben? Dann können Sie beruhigt sein und die nachfolgenden Inhalte für sich nutzen. Denn so erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn das Gymnasium eine Ablehnung ausgesprochen hat. Auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit dem Schulamt sind dort zu finden.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und informieren Sie sich darüber, welche Optionen Sie und Ihr Kind haben, wenn es eine Ablehnung vom Gymnasium gab. So haben Sie die Chance, Ihrem Kind dennoch einen entspannten Schulwechsel zu ermöglichen und es ist möglich, mit etwas Glück doch noch am Wunschgymnasium aufgenommen zu werden. Die folgenden Infos helfen Ihnen dabei.

►Mustervorlage für Widerspruch bei Gymnasium Ablehnung

Die nachfolgend zu findende Mustervorlage für den Widerspruch nach einer Ablehnung zum Gymnasium sollten Sie nur nutzen, wenn Sie diese zuvor an Ihre Anforderungen und Ansprüche angepasst haben. Dazu können Ergänzungen und auch Streichungen notwendig sein. Befragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Angabe von Namen und Anschrift)

Betreffendes Kind: (Name und Geburtsdatum, bisherige Schule)

Ich widerspreche der Ablehnung zur Anmeldung am Gymnasium (Bezeichnung der Schule) meines Sohnes / meiner Tochter. Ich bin mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden und verlange daher eine erneute Überprüfung. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

(Begründung genau formulieren, ggf. Belege und Nachweise beifügen)

Ich bitte dabei um die Berücksichtigung meiner Begründung und erbitte einer erneuten Entscheidung.

(Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)

Mit der Ablehnung fürs Gymnasium ist man zunächst einmal in einer schwierigen Situation und muss eventuell auf eine andere Schule ausweichen. Allerdings können Sie auch Widerspruch einlegen – oder danach noch auf eine Klage setzen. Die Erfolgsaussichten sollten Sie dabei aber stets genau prüfen, ehe Sie diesen Aufwand auf sich nehmen.

Wieso wird eine Schulanmeldung am Gymnasium abgelehnt?

Es liegen in aller Regel wichtige Gründe vor, weshalb Sie eine Ablehnung vom Gymnasium erhalten. Sollte es in Ihrer Gemeinde oder Stadt mehrere Gymnasien geben, kann es Einzugsgebiete geben. Somit müsste Ihr Kind dann gegebenenfalls an einem anderen Gymnasium angemeldet werden. Außerdem können aber auch noch diese Gründe eine Rolle spielen, weshalb Sie eine Ablehnung erhalten haben:

  • Es sind schon zu viele Jungen / Mädchen im Jahrgang
  • Der Schnitt von Kindern mit Migrationshintergrund muss eingehalten werden
  • Die Schule kann Ihr Kind aufgrund von Krankheiten/Behinderungen nicht aufnehmen

Tipp für Sie:

Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, an welchem Gymnasium Ihr Kind gut aufgehoben ist und welche Schule Ihnen welche Vorteile bietet. Auf diese Weise können Sie schon vor der Schulanmeldung herausfinden, welches Gymnasium die beste Wahl darstellt.

Welche Rolle spielt das Schulamt in dieser Situation?

Das Schulamt ist in vielen Städten und Gemeinden für die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen an die einzelnen Schulen zuständig. Somit werden Sie die Ablehnung zum Gymnasium meist auch nicht direkt von der Schule erhalten, sondern diese Rückmeldung vom Schulamt bekommen. Die Zuständigkeit des Schulamts ist somit auch der Grund, dass diese Behörde für Sie der Kontaktpartner ist. Das gilt, wenn Sie sich gegen die Ablehnung zur Wehr setzen möchten und mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.

Sollten Sie sich gegen die Ablehnung fürs Gymnasium wehren wollen, haben Sie dazu nämlich durchaus die Möglichkeit. Welche das ist, können Sie im nachfolgenden Absatz erfahren.

Widerspruch gegen die Ablehnung fürs Gymnasium – darauf kommt es an

Sollten Sie gegen die Ablehnung für das Gymnasium Widerspruch einlegen wollen, können Sie dies natürlich tun. Dazu ist die Schriftform zu empfehlen, da ein Widerspruch in anderer Form nicht möglich ist. Sie sollten also ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und Ihren Widerspruch darin auch begründen. Mit einer Begründung steigen die Chancen, dass Ihr Widerspruch auch tatsächlich noch etwas ändern kann.

Gut zu wissen:

Um Ihren Widerspruch einlegen zu können, müssen Sie die dafür gültige Frist wahren. Diese finden Sie direkt im Schreiben Ihrer Ablehnung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Begründung auch nachzureichen. Somit ist es nur wichtig, dass Ihr Widerspruch an sich zeitnah eingeht. Eine Begründung können Sie auch danach noch ausformulieren und entsprechend nachträglich einsenden.

Was sollte im Widerspruch nach einer Ablehnung fürs Gymnasium enthalten sein?

In Ihrem Widerspruch sind einige Angaben unerlässlich und müssen darin auf jeden Fall zu finden sein. Dazu zählen neben Ihren persönlichen Angaben auch die nachfolgend zu findenden Details:

  • Name und Geburtsdatum des Schülers, ggf. bisherige Schule
  • Widerspruch an sich
  • Begründung für Ihren Widerspruch
  • Unterschrift per Hand

Bedenken Sie:

Eine Unterschrift muss am Ende auf jeden Fall zu finden sein. Dabei muss diese auch per Hand geschrieben sein und eine Kopie oder eine Signatur per PC geschrieben reicht nicht aus. Unterschreiben Sie den Widerspruch gegen die Gymnasium Ablehnung daher im besten Fall direkt nachdem dieser erstellt wurde.