Widerspruch Klausur – Wie lege ich Einspruch ein?

Widerspruch KlausurEigentlich hattest Du ein gutes Gefühl gehabt, als Du die Klausur abgegeben hast. Bei der Rückgabe der Klausur kommt dann aber die böse Überraschung: Die Bewertung Deiner Leistungen stimmt so gar nicht mit Deinen Erwartungen überein.

Fühlst Du Dich ungerecht behandelt und unfair benotet, musst Du die Klausurbewertung allerdings nicht stillschweigend hinnehmen. Alle Infos darüber und die Mustervorlage kannst Du hier nutzen.

►Vorlage: Widerspruch Klausur

Name
Anschrift

Lehrer/Dozent/Prüfungsausschuss
Anschrift

Ort, den Datum

Ihre Bewertung meiner Klausur vom (Datum) im Fach ____________
(Matrikelnummer: __________________)

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name) /Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Bewertung meiner Klausur im Fach _________________, geschrieben am (Datum), ein.

Die Bewertung der Gesamtleistung/meiner Antwort zur Frage ___/meiner Lösungen der Aufgaben _______ scheint mir aus folgenden Gründen nicht angemessen:

_______ (Nenne hier Deine Kritikpunkte und begründe sie; achte auf eine schlüssige, plausible und sachliche Argumentation! Du musst nachweisen können, warum die Bewertung falsch oder ungerecht ist.) ______________________________________

Ich bitte daher, Ihre Klausurbewertung zu überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Widerspruch Generator Klausur

Widerspruch Generator KlausurManchmal bestätigt die Bewertung Deiner Leistungen das ungute Gefühl, das Du schon während der Klausur oder direkt danach hattest. Manchmal kommt es aber auch anders: Eigentlich hast Du ein gutes Gefühl gehabt, doch die Bewertung passt so gar nicht zu Deinen Erwartungen. Ganz ohne Gegenwehr musst Du eine Klausurbewertung aber nicht hinnehmen. Findest Du, dass die Benotung unfair oder nicht gerechtfertigt ist, kannst Du ihr widersprechen.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Widerspruch KlausurDeine Möglichkeiten, wenn Du mit einer Klausurbewertung nicht einverstanden bist

Zunächst einmal musst Du folgendes wissen: Eine einzelne Klausurbewertung kannst Du nicht anfechten. Dies liegt daran, dass nur Verwaltungsakte anfechtbar sind. Eine Einzelklausur, ebenso wie eine einzelne Note, ist aber kein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt kennzeichnet sich dadurch, dass er eine rechtliche Wirkung entfaltet. Bei einer einzelnen Klausurbewertung ist diese Außenwirkung nicht gegeben. Eine einzelne Klausurbewertung dokumentiert lediglich Deinen aktuellen Leistungsstand, beabsichtigt aber keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn die Bewertung der Klausur im Ergebnis dazu führt, dass Du beispielsweise sitzenbleibst, eine Prüfung nicht bestehst oder exmatrikuliert wirst. Das Zeugnis, der Prüfungs- oder der Exmatrikulationsbescheid wäre ein Verwaltungsakt, der durch Widerspruch und Klage anfechtbar ist. Das heißt jetzt aber nicht, dass Du eine Klausurnote immer und automatisch akzeptieren musst. Fühlst Du Dich ungerechnet benotet, solltest Du wie folgt vorgehen:

  • Als erstes solltest Du von Deinem Recht auf Klausureinsicht Gebrauch machen. Dafür musst Du Dich anmelden. Bei dem Termin kannst Du Dir Deine Klausur noch einmal anschauen. Außerdem siehst Du, wie der oder die Prüfer korrigiert, kommentiert und die Note ermittelt haben. Ob Du Kopien anfertigen darfst, ist unterschiedlich geregelt. Einige Schulen und Unis gestatten Kopien, andere erlauben lediglich, dass Du Dir Notizen machst.
  • Bist Du nach der Durchsicht Deiner Klausur noch immer der Meinung, dass die Bewertung ungerecht ist, oder sind Dir Korrekturfehler aufgefallen, solltest Du als nächstes das Gespräch mit dem Prüfer suchen. Geht Ihr das Ergebnis noch einmal durch, wird Dir die Bewertung vielleicht klarer. Manchmal macht aber auch ein Prüfer Zugeständnisse und lässt sich zu einer Nachkorrektur bewegen.
  • Bringt das Gespräch nichts, kannst Du Dich schriftlich an den Prüfungsausschuss wenden. Einige Schulen und Unis haben hierfür eigene Formblätter, die Du unbedingt verwenden musst. Gibt es ein solches Formular nicht, kannst Du ein eigenes Schreiben – wie die Mustervorlage oben – aufsetzen. In Deinem Schreiben solltest Du ausführlich begründen, warum Du mit der Bewertung nicht einverstanden bist. Außerdem kannst Du beantragen, dass Deine Klausur neu bewertet wird.
  • Bleibt der Prüfungsausschuss bei seiner Meinung und behält er die ursprüngliche Bewertung bei, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Er kann prüfen, ob rechtliche Schritte möglich sind und wie die Erfolgschancen stehen. Prinzipiell käme eine sogenannte allgemeine Leistungsklage in Betracht. Allerdings solltest Du Dir gut überlegen, ob sich eine Klage lohnt und Du ein langwieriges juristisches Verfahren tatsächlich auf Dich nehmen willst.

 

Macht ein Widerspruch gegen die Klausur überhaupt Sinn?

Widerspruch gegen die KlausurOb es Sinn macht, gegen eine Klausurbewertung vorzugehen oder ob nicht, lässt sich nicht pauschal und allgemeingültig beantworten. Kannst Du nachweisen, dass grobe Verfahrensfehler vorliegen, der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt oder die Klausur tatsächlich willkürlich und unsachgemäß bewertet wurde, stehen Deine Chancen auf eine Neubewertung gut. Möglicherweise kannst Du auch erreichen, dass Du die Klausur wiederholen darfst. Problematisch an der ganzen Sache ist aber die Tatsache, dass Prüfer einen Beurteilungsspielraum haben und die Benotung somit Ermessenssache ist.  Selbst ein Gericht kann und wird sich nicht in die Benotung einmischen, sondern nur die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze prüfen. Oft ist es deshalb der beste Weg, das Gespräch mit dem Verantwortlichen zu suchen. In vielen Fällen lässt sich eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können. Bringt das nichts, ist es manchmal besser, die Klausur abzuhaken und sich auf die nächste Klausur zu konzentrieren, statt die juristische Keule auszupacken.