Widerspruch Mutter Kind Kur

Widerspruch Mutter Kind KurStets für die Familie da sein, die Kinder erziehen, kochen, putzen, Wäsche waschen, den Familienalltag organisieren und oft auch im Beruf volle Leistung bringen: Die Liste an Aufgaben, die Mütter tagtäglich zu bewältigen haben, ist lang. Kommen dann noch finanzielle Sorgen dazu, kriselt es in der Partnerschaft oder tritt ein Schicksalsschlag ein, können die alltäglichen Anforderungen schnell zu massiven Belastungen werden. Und diese Belastungen können auf Dauer krank machen. Unruhe, Angstzustände, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Depressionen, Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Magen-Darm-Probleme oder Allergien sind nur ein paar Beispiele für typische Gesundheitsstörungen von Müttern.

Doch weil viele Mütter nicht ausfallen, sondern immer weiter funktionieren wollen, werden erste Alarmsignale oft ignoriert. Die Folge davon ist, dass sich aus anfänglichen Störungen ernsthafte Krankheiten entwickeln. An dieser Stelle kommt die sogenannte Mutter-Kind-Kur ins Spiel. Sie soll Erkrankungen verhindern und den Gesundheitszustand verbessern.

 

►Musterbrief für einen Widerspruch bei abgelehnter Mutter-Kind-Kur

Antragstellerin
Anschrift

Krankenkasse
Anschrift

Ort, Datum

 

Widerspruch bezüglich der abgelehnten Kostenübernahme für eine Mutter-Kind-Kur

Krankenversicherungsnummer: ___________________________

Ihr Zeichen: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom ______________ teilen Sie mir mit, dass Sie meinem Antrag auf die Kostenübernahme für eine Mutter-Kind-Maßnahme nicht entsprechen können. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden.

Sie begründen Ihre Absage im Wesentlichen damit, dass die ambulanten Maßnahmen, die vor Ort zur Verfügung stehen, nicht ausgeschöpft seien. Wie Sie aus meiner Krankenakte ersehen können, habe ich in den vergangenen ______ Monaten zahlreiche medizinische Behandlungen und therapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen. Eine Verbesserung meines angeschlagenen Gesundheitszustandes konnte dadurch aber leider nicht erreicht werden. Im Gegenteil haben die zusätzlichen Termine die Belastungen noch erhöht und so den Erschöpfungszustand letztlich verschlimmert.

Weiterhin besagt die Begutachtungsrichtlinie, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Zusammenhang mit Mutter-Kind-Kuren keine Anwendung findet.

Ich bitte daher, meinen Antrag erneut zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Generator: Widerspruch bezüglich Mutter-Kind-Kur

Widerspruch Generator für die Kündigung

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Wie läuft eine Mutter-Kind-Kur ab?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter. Zu Beginn der Maßnahme werden der gesundheitliche Zustand und die persönlichen Lebensumstände erfasst. Auf dieser Grundlage wird dann ein individueller Behandlungsplan erstellt, der medizinische, physiotherapeutische, psychologische und pädagogische Therapien enthalten kann. Oft wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, denn viele typische Krankheitsbilder haben psychosomatische Ursachen. Es gibt aber auch Kurkliniken, die sich auf ganz bestimmte Krankheiten oder besondere Patientengruppen (z.B. Mütter mit behinderten Kindern oder krebskranke Mütter) spezialisiert haben.

Mit einem Urlaub oder reiner Erholung hat eine Mutter-Kind-Kur nichts zu tun. Stattdessen handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, die darauf abzielt, Beschwerden zu lindern und den Gesundheitszustand zu verbessern. Während die Mutter ihre Anwendungen hat, geht das Kind zur Schule oder wird in einer Kindergruppe betreut. So weiß die Mutter ihren Nachwuchs in guten Händen und kann sich ganz auf sich selbst konzentrieren. Ist das Kind ebenfalls krank, können im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur aber auch beide behandelt werden.

Eine Mutter-Kind-Kur dauert normalerweise drei Wochen. Ist aus medizinischen Gründen eine Verlängerung notwendig, kann der Aufenthalt um eine Woche verlängert werden. Eine erneute Mutter-Kind-Kur ist frühestens nach vier Jahren wieder möglich. Es sei denn, der Gesundheitszustand erfordert dringend eine vorzeitige Maßnahme. Übrigens gibt es nicht nur Mutter-Kind-Kuren, sondern analog dazu auch Vater-Kind-Kuren. Und wenn eine Mutter ohne ihr Kind an der Maßnahme teilnimmt, wird von einer Mutter-Kur gesprochen.

 

Wer kann eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch nehmen?

Eine Mutter-Kind-Kur kann eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme sein. Die gesetzliche Grundlage schaffen § 24 und § 41 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Demnach besteht dann ein Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur als medizinische Vorsorgemaßnahme, wenn durch die Maßnahme

  • eine vorliegende Schwächung des Gesundheitszustands beseitigt werden kann, die in naher Zukunft eine Erkrankung hervorrufen würde,
  • verhindert werden kann, dass die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährdet wird,
  • vermieden werden kann, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert oder
  • einer Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt werden kann.

Eine Rehabilitationsmaßnahme kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung seit mehr als sechs Monaten besteht und die Mutter-Kind-Kur dazu dient, die Erkrankung zu heilen, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

Seit der Gesundheitsreform 2007 gehören Mutter-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für privat Krankenversicherte besteht ebenfalls ein Anspruch auf vergleichbare Leistungen. Grundsätzlich hat also jede Mutter (und auch jeder Vater), die ein Kind erzieht, einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme. Voraussetzung ist aber immer, dass medizinische Gründe vorliegen. Die Maßnahme muss also aus medizinischer Sicht begründet und notwendig sein.

 

Wo und wie wird eine Mutter-Kind-Kur beantragt?

Der zuständige Ansprechpartner für eine Mutter-Kind-Kur ist die Krankenkasse. Hier muss der Antrag eingereicht werden. Zuvor sollte aber unbedingt der behandelnde Arzt aufgesucht werden. Er muss nämlich ein Attest ausstellen, aus dem hervorgeht, warum die Kur aus medizinischer Sicht notwendig ist und warum die Kur den gewünschten Erfolg bringen kann. Beim Ausfüllen der übrigen Antragsformulare können das Müttergenesungswerk, Familienberatungsstellen und Wohlfahrtsverbände weiterhelfen. Die Antragsformulare müssen dann zusammen mit ärztlichen Attesten und vorhandenen Gutachten an die Krankenkasse geschickt werden.

Ist der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen, wird der Vorgang bearbeitet. Anschließend wird in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt, ob die Mutter-Kind-Kur bewilligt wurde oder ob der Antrag abgelehnt wird.

 

Was ist, wenn der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt wird?

Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur erfüllt sind und der Antrag bewilligt werden kann, entscheidet nicht der Sachbearbeiter der Krankenkasse. Stattdessen ist dafür der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig. Wird der Antrag nicht bewilligt, wird die Absage am häufigsten damit begründet, dass die ambulanten Maßnahmen vor Ort noch nicht ausgeschöpft sind oder eine Mutter-Kind-Maßnahme aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist. Teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass der Rentenversicherungsträger zuständig sei. Letzteres ist aber falsch, denn Mutter-Kind-Maßnahmen gibt es ausschließlich bei der Krankenkasse. Insgesamt sollte die Absage der Krankenkasse nicht einfach so hingenommen werden. Stattdessen sollte die Mutter (oder der Vater) Widerspruch einlegen. Denn oft können die Gründe für eine Absage durch einen Widerspruch entkräftet werden, so dass die Maßnahme am Ende doch noch bewilligt wird.

 

Worauf kommt es beim Widerspruch an?

Zunächst einmal ist wichtig, dass der Widerspruch form- und fristgerecht eingeht. Die Formvorgaben sind dann erfüllt, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt. Ob die Mutter ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Krankenkasse abgibt oder per Post dorthin schickt, bleibt ihr überlassen. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat. Der Widerspruch muss der Krankenkasse also innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids vorliegen. Die Anschrift, an die der Widerspruch zu richten ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Was den Inhalt angeht, so reicht es grundsätzlich aus, wenn die Mutter erklärt, dass sie mit der Absage nicht einverstanden ist. Eine Begründung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings wird ein Widerspruch ohne Begründung keinen Erfolg haben. Der MDK kann Einwände und Argumente bei einer erneuten Überprüfung der Unterlagen schließlich nur dann berücksichtigen, wenn sie ihm bekannt sind. Wichtig ist deshalb, dass aus der Begründung hervorgeht, warum die Mutter-Kind-Kur eben doch aus medizinischen Gründen notwendig und erfolgversprechend ist. Hierfür kann die Mutter ihre gesundheitlichen Einschränkungen und ihre Lebensumstände noch einmal ausführlich schildern. Außerdem kann es hilfreich sein, den Arzt um ein weiteres Attest zu bitten. Anhaltspunkte für eine Argumentation kann auch die Stellungnahme des MDK liefern. Diese Stellungnahme kann bei der Krankenkasse angefordert werden.

Für einen erfolgreichen Widerspruch ist entscheidend, dass die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme klar wird. Nun kann es aber durchaus sein, dass die einmonatige Widerspruchsfrist nicht ausreicht, um schlüssige Argumente zu finden und weitere Unterlagen zu besorgen. In diesem Fall ist es ratsam, zunächst nur Widerspruch einzulegen, um die Frist zu wahren. Die Begründung kann dann in einem zweiten Schreiben nachgereicht werden. Dieses Schreiben kann auch nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist vorgelegt werden.