Widerspruch Organspende

In Deutschland wird derjenige zum Organspender, der zu Lebzeiten einen Organspende-Ausweis beantragt und durch diesen der Organspende ausdrücklich zustimmt. Dies wird als erweiterte Zustimmungsregelung bezeichnet. Besitzen Sie bei Ihrem Tod keinen solchen Ausweis, entscheiden nach Ihrem Ableben Ihre Angehörigen in Ihrem Sinne über die Organspende. Und wie sieht es aus, wenn Sie Ihre Organe und Ihr Gewebe keinesfalls spenden möchten?

Sie haben sich ausführlich Gedanken zu diesem Thema gemacht und sich gegen die Spende von Organen und Gewebe nach ihrem Tod entschieden? Sie möchten wissen, wie ein Widerspruch gegen die Organspende aussieht und, was es dabei zu beachten gilt?

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Widerspruch Organspende. Wir stellen die unterschiedlichen Regelungen und Gesetze zur Organspende in verschiedenen Ländern vor. Außerdem zeigen wir auf, wie Sie vor Ihrem Ableben sicherstellen, dass Ihnen die Organe nach Ihrem Tod nicht entnommen werden dürfen.

►Mustervorlage: informeller Widerspruch gegen die Organspende

Die meisten Länder akzeptieren auch einen informellen Organspende Widerspruch. Das heißt, Sie können die folgende Mustervorlage ausdrucken, ausfüllen und in Ihr Portemonnaie tun, um im Falle Ihres plötzlichen Ablebens zu verhindern, dass Ihnen Organe und Gewebe entnommen werden.

Name, Vorname: ____________________________

Geburtsdatum, Geburtsort: ____________________________

Straße, PLZ, Ort: ____________________________

Mit diesem Schreiben spreche ich mich ausdrücklich gegen die Entnahme von Organen und Gewebe bzw. gegen die Organspende aus. Ich will unter keinen Umständen Organspender sein.

Sollte bei mir der Hirntod festgestellt werden oder kurz bevorstehen, bitte ich darum, die folgende Person zu kontaktieren und über meine Situation zu informieren:

Name, Vorname: ____________________________

Straße, PLZ, Ort: ____________________________

Ich stehe im folgenden Verhältnis zu dieser Person: ____________________________

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­______________________________ ____________________________

Unterschrift Datum

In Einzelfällen kann eine Anpassung der Mustervorlage notwendig sein. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt o.Ä. zurate.

 

Verschiedene Regelungen in verschiedenen Ländern

So wie die Organspende in Deutschland geregelt ist (Erweiterte Zustimmungsregelung), ist sie auch in anderen Ländern wie der Türkei, den Niederlanden und der Schweiz geregelt. In diesen Ländern stellt der Hirntod nicht nur das einzige eindeutig anerkannte Kriterium, um den Tod eines Menschen festzustellen, sondern auch die Voraussetzung für die Organspende dar.

Gut zu wissen: In Spanien und anderen südeuropäischen Ländern können einer Person auch Gewebe und Organe entnommen werden, wenn das Herz mindestens zehn Minuten lang mit dem Schlagen ausgesetzt hat. Diese Regelung ist unter Medizinern sehr umstritten.

In Ländern wie Spanien, Italien und Portugal gilt die sogenannten Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass derjenige, der keine Organe und kein Gewebe spenden möchte, der Spende zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen muss. Nach dem Ableben einer Person kann auch die Verwandtschaft der Spende noch widersprechen, allerdings handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Verfahren.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Schweden gilt wiederum die sogenannte Informationsregelung. Auch hier muss derjenige, der sich gegen eine Organspende nach seinem Tod entschieden hat, zu Lebzeiten widersprechen. Hat er dies nicht getan, werden die Organe und das Gewebe bei Bedarf entnommen und die Angehörigen werden darüber informiert (deswegen der Name Informationsregelung). Anders als beispielsweise in Spanien und Portugal kann die Verwandtschaft keinen Widerspruch gegen die Organspende einreichen.

Die Notstandsregelung als Sonderfall

Es gibt eine weitere Art von Regelung für die Organspende – die sogenannte Notstandsregelung, welche nur in Bulgarien gilt. Die Notstandsregelung besagt, dass Organe und Gewebe selbst von Personen entnommen werden können, die sich zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen haben.

Übersicht: Regelungen für die Organspende

  • Erweiterte Zustimmungsregelung
  • Widerspruchsregelung
  • Informationsreglung
  • Notstandsregelung

Den Widerspruch gegen die Organspende immer bei sich tragen

Wer sich im Ausland aufhält und einen tödlichen Unfall erleidet, unterliegt zunächst den Bestimmungen des jeweiligen Landes und nicht etwa denen des Heimatlandes. Im Regelfall wird aber letztendlich doch die Regelung des Heimatlandes angewandt.

Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, dass Ihre Organe im Falle eines tödlichen Unfalls im Ausland nicht gespendet werden, sollten Sie sich einen Organspende-Ausweis anschaffen. In diesem können Sie nämlich auch vermerken lassen, dass Sie Ihre Organe und ihr Gewebe nicht spenden wollen.

Die Besonderheit eines Organspende Widerspruchs im Vergleich zu anderen Widersprüchen ist, dass man ihn nirgends hinschicken muss. Stattdessen trägt man den „Widerspruch Organspende“ einfach bei sich (z.B. im Portemonnaie).

Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie im Falle eines tödlichen Unfalls in einem Land mit der sogenannten Widerspruchsregelung unfreiwillig zum Organspender werden.

Gut zu wissen: In Deutschland und Österreich haben Sie zudem die Möglichkeit, sich in den „Widerspruchsregister gegen Organspende“ eintragen zu lassen und zwar sowohl als Staatsangehöriger als auch als Ausländer. Nach dem Ableben einer Person wird überprüft, ob die Person in diesem Register steht. Während der Eintrag in Österreich kostenfrei möglich ist, kostet er in Deutschland Geld.

Der Nicht-Organspenderausweis

Sie können sich auch einen Nicht-Organspenderausweis zulegen. Dieser hat den Vorteil, dass er einfach ausgedruckt, ausgefüllt und zu den Ausweispapiern gelegt werden kann. Außerdem ist ein solcher Ausweis eindeutiger als ein Organspende-Ausweis, in dem man der Entnahme von Organen und Gewebe widerspricht. Der Nicht-Organspenderausweis beinhaltet die ausdrückliche Verneinung der Organentnahme/ der Organspende und die ausdrückliche Verneinung der Entnahme von Gewebe. Außerdem stehen auf dem Ausweis der Name, der Vorname und das Geburtsdatum des Inhabers. Auch die Adresse des Besitzers und das Ausstellungsdatum des Ausweises werden angeführt.