Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar
Du hast einen Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme gestellt. Doch statt einer Zusage teilt Dir Deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung mit, dass Dein Rehaantrag abgelehnt wurde. Diese Entscheidung mag Dich im ersten Moment enttäuschen, traurig stimmen oder ärgern – akzeptieren musst Du sie aber nicht. Stattdessen kannst und solltest Du Widerspruch einlegen. In vielen Fällen sind Widersprüche erfolgreich und die zunächst abgelehnten Rehamaßnahmen werden im zweiten Anlauf doch noch genehmigt.
►Mustervorlage: Widerspruch Reha
Anschrift
Krankenkasse oder Rentenversicherung
Anschrift
Ort, den Datum
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum)
Versichertennummer/Sozialversicherungsnummer: _________________________
Aktenzeichen: ____________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom (Datum), mir zugegangen am (Datum), teilen Sie mir mit, dass Sie meinen Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ablehnen.
Ihre Entscheidung begründen Sie im Wesentlichen damit, dass ____ (Wiederhole, welche Ablehnungsgründe in dem Bescheid genannt sind; z.B. ich Ihrer Meinung nach nicht rehabilitationsbedürftig/rehabilitationsfähig sei, die Erfolgsaussichten einer Rehabilitationsmaßnahme in meinem Fall nicht ausreichend wären, usw.) _________
Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie Sie zu einer solchen Einschätzung kommen. Daher beantrage ich hiermit Akteneinsicht gemäß § 25 Abs. 1 SGB X. Bitte lassen Sie mir Kopien von allen Unterlagen, die Sie für Ihre Entscheidung herangezogen haben, zukommen.
Mein Widerspruch erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt fristwahrend. Die Begründung meines Widerspruchs werde ich mit separatem Schreiben nach Erhalt und Durchsicht der angeforderten Unterlagen einreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Widerspruch Generator Reha
Es kann passieren, dass Dein Antrag auf eine Reha abgelehnt wird. Oder dass der Kostenträger eine Rehabilitationseinrichtung auswählt, mit der Du nicht einverstanden bist. In beiden Fällen musst Du die Entscheidung nicht stillschweigend hinnehmen, sondern kannst Dich durch einen Widerspruch wehren. Der folgende Generator hilft Dir dabei, Deinen Widerspruch zu formulieren.
Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung Deines Rehaantrags
Möchtest Du eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, stellst Du einen entsprechenden Antrag. Diesen Antrag kannst Du selbst einreichen oder Dein behandelnder Arzt kann dies für Dich übernehmen. Dein Antrag wird daraufhin vom zuständigen Kostenträger geprüft. Der Kostenträger ist, je nach Ausgangssituation, in den meisten Fällen entweder Deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Seine Entscheidung teilt Dir der Kostenträger in einem schriftlichen Bescheid mit. Wird Deine Reha nicht genehmigt, sind in dem Bescheid die Gründe für die Ablehnung genannt. Dabei kommen grundsätzlich folgende Ablehnungsgründe in Frage:
- Es liegt keine Rehabilitationsbedürftigkeit vor. Du bist dann nicht rehabilitationsbedürftig, wenn Dich Deine Erkrankung nicht oder kaum daran hindert, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Oder wenn es genug andere Behandlungsmöglichkeiten und ambulante Therapien gibt, auf die zurückgegriffen werden kann.
- Es liegt keine Rehabilitationsfähigkeit vor. Lässt Deine körperliche oder seelische Verfassung nicht zu, dass Du an einer Reha teilnimmst, bist Du nicht rehabilitationsfähig. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Du nicht motiviert oder nicht ausreichend belastbar bist.
- Es besteht wenig Aussicht auf einen Erfolg der Rehabilitation. Eine Reha hat zum Ziel, Deine Arbeitskraft wiederherzustellen oder zu erhalten. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert oder zumindest nicht weiter verschlimmert. Wird die Rehabilitationsmaßnahme diese Ziele wahrscheinlich nicht erreichen können, wird Dein Rehaantrag abgelehnt.
- Es besteht akute Behandlungsbedürftigkeit. Dies ist der Fall, wenn Du so krank bist, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
- Die Bewilligung ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Damit eine Reha bewilligt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So musst Du beispielsweise eine bestimmte Zeit lang Pflichtbeiträge in die Kranken- oder Rentenversicherung einbezahlt haben. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird Dein Antrag aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Stellt sich heraus, dass ein anderer Kostenträger zuständig ist, wird Dein Antrag an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Hast Du die Reha beispielsweise bei Deiner Krankenkasse beantragt, tatsächlich ist aber die Rentenversicherung zuständig, wird Dein Antrag also nicht abgelehnt, sondern dorthin geschickt. Du wirst darüber schriftlich informiert.
Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha einlegen
Teilt Dir der Kostenträger mit, dass Deine Reha abgelehnt wurde, kannst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Hierfür hast Du einen Monat lang Zeit. Dein Widerspruch muss entweder schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift erklärt werden. Zur Niederschrift bedeutet, dass Du persönlich zu dem Kostenträger gehst und Deinen Widerspruch dort aufschreiben lässt. Setzt Du Dein eigenes Schreiben auf, musst Du keine bestimmten Formvorgaben beachten. Es reicht also aus, wenn Du Deine Daten und Angaben zum Bescheid nennst und erklärst, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Sinnvoll ist außerdem, Deinen Widerspruch zu begründen. Führst Du nicht aus, warum die Entscheidung aus Deiner Sicht falsch ist und warum Deine Reha genehmigt werden soll, wird der Kostenträger nämlich vermutlich keinen Anlass sehen, seine Entscheidung zu ändern.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird
Ist Dein Widerspruch eingegangen, muss der Kostenträger seine Entscheidung noch einmal prüfen. Stellt sich heraus, dass Dein Widerspruch begründet war, wird er ihm abhelfen. Das heißt für Dich, dass Deine Reha doch noch bewilligt wird. Bleibt der Kostenträger bei seiner Entscheidung, wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Auch hier wird der Sachverhalt erneut geprüft. Oft wird dabei angeordnet, dass Du zu einem Untersuchungstermin beim medizinischen Dienst erscheinen musst, damit ein weiteres Gutachten erstellt werden kann. Gibt die Widerspruchsstelle Dir Recht, muss der Kostenträger Deine Reha bewilligen. Gibt die Widerspruchsstelle dem Kostenträger Recht, wird ein Widerspruchsbescheid erlassen. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kannst Du Dich wehren, indem Du vor dem Sozialgericht klagst. Auch für das Erheben einer Klage gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheids.