Widerspruch Versorgungsamt – Einspruch erfolgreich einlegen

Widerspruch VersorgungsamtDu hast einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt und endlich ist der Bescheid auch da. Doch statt der erhofften Entscheidung teilt Dir das Versorgungsamt mit, dass bei Dir keine Schwerbehinderung anerkannt, das beantragte Merkzeichen nicht bewilligt oder Den Behinderung Grad (GdB) nicht erhöht wird. Vermutlich wirst Du Dich im ersten Moment ärgern oder enttäuscht sein. Aber es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken! Stattdessen solltest Du die Möglichkeit nutzen, Widerspruch beim zuständigen Versorgungsamt einzulegen.

►Musterbrief: Widerspruch Versorgungsamt

Name
Anschrift

Versorgungsamt
Anschrift

Ort, den Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum)
Aktenzeichen: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge meines Antrags auf Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB/Anerkennung des Merkzeichens ____ vom (Datum), haben Sie am (Datum) oben genannten Bescheid erlassen. Darin lehnen Sie meinen Antrag ab. Mit dieser Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden.

Mein Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir Kopien von sämtlichen Arztberichten und medizinischen Unterlagen, die Sie für Ihre Entscheidung herangezogen haben, zu. Insbesondere bitte ich um die Zusendung der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes. Nach Erhalt der angeforderten Unterlagen geht Ihnen die Begründung meines Widerspruchs gesondert zu.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator gdb

Widerspruch Generator gdbWenn das Versorgungsamt Deinen Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB abgelehnt hat, kannst Du Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Gleiches gilt, wenn Du den festgestellten GdB für zu niedrig hältst. Ratsam ist aber, zunächst nur Deinen Widerspruch zu erklären. Auf eine Begründung solltest Du zwar nicht verzichten. Allerdings solltest Du sie erst einreichen, nachdem Du die Akten, die zu der Entscheidung geführt haben, eingesehen und ausgewertet hast. Wie Du Deinen Widerspruch formulieren kannst, zeigt Dir dieser Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

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Wie entscheidet das Versorgungsamt über den GdB?

Wenn Du möchtest, dass eine Schwerbehinderung festgestellt, Dein bereits anerkannter Grad der Behinderung (GdB) erhöht oder ein bestimmtes Merkzeichen bewilligt wird, musst Du einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt stellen. In das Antragsformular trägst Du zum einen die Daten zu Deiner Person und Angaben zu Deinen Beschwerden ein. Zum anderen gibst Du an, bei welchen Ärzten und in welchen Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen Du behandelt wirst oder wurdest. Das Versorgungsamt kontaktiert daraufhin die Ärzte und Kliniken, die Du im Antrag benannt hast, und bittet sie um Stellungnahmen.

Einspruch Versorgungsamt GutachtenLiegen die Gutachten vor, wertet sie der versorgungsärztliche Dienst aus und gibt seine Stellungnahme dazu ab. Gleichzeitig führt er die jeweiligen Einzel-Gdb auf. Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, die jeweils einen GdB rechtfertigen, wird daraus der Gesamt-GdB ermittelt. Dazu werden die einzelnen Werte aber nicht einfach zusammengezählt. Werden beispielsweise als einzelne GdB 30, 20 und 10 festgestellt, ergibt das also keinen Gesamt-GdB von 60. Stattdessen wird die Gesundheitsstörung zugrunde gelegt, die den höchsten Einzel-GdB rechtfertigt. Davon ausgehend wird geprüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen sich gegenseitig so beeinflussen, dass das Ausmaß der Behinderung insgesamt größer wird. Nur wenn dies der Fall ist, wird der Gesamt-GdB entsprechend höher angesetzt. Die Behinderung Merkzeichen werden hier erklärt.

 

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Bist Du der Meinung, dass die Entscheidung des Versorgungsamts nicht richtig ist, kannst Du Widerspruch einlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Versorgungsamt eine Schwerbehinderung nicht anerkennt, ein Merkzeichen nicht bewilligt oder Deinen GdB nicht erhöht. In allen drei Fällen kannst Du der Entscheidung widersprechen. Wenn Dir der festgestellte GdB zu niedrig erscheint, kannst Du ebenfalls Widerspruch einlegen.

Deinen Widerspruch musst Du innerhalb von vier Wochen schriftlich an das Versorgungsamt richten, das den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Adresse und auch Angaben zur Frist und zur Form findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Als Widerspruch reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Grundsätzlich musst Du Deinen Widerspruch noch nicht einmal begründen. Allerdings macht ein unbegründeter Widerspruch letztlich keinen Sinn. Das Versorgungsamt wird zu keinem anderen Ergebnis kommen, wenn ihm nur die Informationen vorliegen, die schon zu der ersten Entscheidung geführt haben. Damit Du Deine Widerspruchsbegründung aber in aller Ruhe formulieren kannst, hast Du die Möglichkeit, Deine Begründung in einem zweiten Schreiben nachzureichen.

 

Warum sollte ich vor der Widerspruchsbegründung Akteneinsicht nehmen?

Widerspruch Versorgungsamt AkteneinsichtZusammen mit Deinem Widerspruch solltest Du Akteneinsicht beantragen. Das heißt, Du solltest das Versorgungsamt bitten, Dir Kopien von allen Unterlagen zuzuschicken, die bei der Entscheidung berücksichtigt wurden. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die abschließende Stellungnahme und Bewertung des versorgungsärztlichen Dienstes. Hier steht nämlich, welche Einzel-GdB anerkannt wurden und welcher Gesamt-GdB daraus gebildet wurde. Für Dich sind diese Unterlagen aus zwei Gründen wichtig. Zum einen kannst Du so nachvollziehen, wie das Versorgungsamt zu seiner Entscheidung gekommen ist. Zum anderen kannst Du prüfen, ob wirklich alle Befunde berücksichtigt und welche Beeinträchtigungen Deiner Meinung nach falsch eingeschätzt wurden. Damit hast Du Anhaltspunkte, um Deinen Widerspruch zu begründen. Entscheidend bei der Begründung ist übrigens, dass Du verdeutlichst, wie sich Deine Beschwerden auf Deine Lebenssituation auswirken. Es reicht nicht aus, wenn Du nur Diagnosen aufzählst! Eine Krankheit als solches führt nicht automatisch zu einer Behinderung. Aus Sicht des Versorgungsamtes kommt es vielmehr darauf an, welche Folgen eine Erkrankung für Dich hat und wie sie Dich beeinträchtigt. Zudem solltest Du versuchen, neue Aspekte zu nennen, statt nur bereits bekannte Informationen zu wiederholen.

Natürlich kannst Du auch erst die Unterlagen anfordern und danach Deinen Widerspruch mit Begründung einlegen. Bedenke aber, dass Dein Widerspruch innerhalb von vier Wochen beim Versorgungsamt eingegangen sein muss. Deshalb bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du zunächst fristwahrend Widerspruch einlegst und die Begründung nachreichst.

 

Was passiert nach dem Widerspruch?

Dein Widerspruch leitet das sogenannte Widerspruchsverfahren ein. Dabei prüft das Versorgungsamt noch einmal alle Unterlagen und gleicht die Bewertungen mit den Angaben aus Deinem Widerspruch ab. Die erneute Prüfung kann zu drei möglichen Ergebnissen zu führen:

  • 1.)  Das Versorgungsamt hält Deinen Widerspruch für berechtigt und begründet.  In diesem Fall wird es Deinem Widerspruch abhelfen. Das Versorgungsamt gibt Dir somit Recht und ändert seine Entscheidung. Der Bescheid, der daraufhin erlassen wird, nennt sich Abhilfebescheid.
  • 2.)  Das Versorgungsamt stimmt Dir nur teilweise zu.  In diesem Fall bleibt das Versorgungsamt in einigen Punkten bei seiner ursprünglichen Entscheidung. In anderen Punkten gibt es Dir Recht. In diesen Punkten wird die ursprüngliche Entscheidung dann auch korrigiert. Weil Deinem Widerspruch somit nur teilweise abgeholfen wird, heißt der Bescheid, der nun ergeht, Teilabhilfebescheid.
  • 3.)   Das Versorgungsamt bleibt bei seiner Entscheidung.  In diesem Fall wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet, wo der Sachverhalt erneut geprüft wird. Kommt die Widerspruchsstelle zu dem Ergebnis, dass Du Recht hast, wird Deinem Widerspruch abgeholfen. Bestätigt die Widerspruchsstelle die Entscheidung des Versorgungsamts, erlässt es einen Widerspruchsbescheid. Darin ist begründet, warum Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde. Bist Du noch immer der Meinung, dass die Entscheidung falsch ist, kannst Du vor dem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht klagen.