Widerspruch Rentenversicherung – Hiermit NEIN sagen

Widerspruch RentenbescheidHat die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen, die Du für falsch hältst oder mit der Du so nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit solltest Du auch nutzen. Denn  1. ist das Widerspruchsverfahren für Dich kostenlos.   2. Hast Du nichts zu verlieren. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Dein Widerspruch zurückgewiesen wird. Und 3. kannst Du erst dann auf weitere Rechtsmittel zurückgreifen, wenn Dein Widerspruch nicht erfolgreich war. 

►Mustervorlage: Widerspruch Rentenversicherung

Name
Anschrift

Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift

Ort, den Datum

Ihren Bescheid vom (Datum)
Versicherungsnummer: ___________________________
Aktenzeichen: __________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom (Datum), mir zugegangen am __________, ein. Mit dem genannten Bescheid teilen Sie mir mit, dass _____ (nenne hier die Entscheidung, z.B. meinem Rentenantrag vom (Datum) nicht entsprochen werden kann, bestimmte Zeiten nicht angerechnet werden können, die Höhe meiner monatlichen Rente auf _______ Euro festgesetzt wird, usw.) ______

Mit dieser Entscheidung bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden: _____________ (Erkläre, warum die Entscheidung aus Deiner Sicht falsch ist; gehe dabei auf die Gründe ein, die in dem Bescheid genannt sind, und nenne Gegenargumente; bleibe dabei aber sachlich und versuche, schlüssig und plausibel zu argumentieren.) __________________________________

Ich beantrage daher die nochmalige Prüfung und bitte um eine erneute Entscheidung in dieser Sache.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Widerspruch Generator Rente

Widerspruch Generator RenteEgal ob Rentenbescheid, Feststellungsbescheid oder Ablehnungsbescheid zu einem Rentenantrag: Hast Du einen Bescheid von der Rentenversicherung bekommen, mit dem Du nicht einverstanden bist oder den Du für fehlerhaft hältst, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen. Und bei der Formulierung Deines Widerspruchs hilft Dir der folgende Generator.

Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.

Anrede
Einleitung
1. Hauptteil
2. Hauptteil
Gruß

Das ist ein Musterbeispiel. So könnte ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Der Widerspruch gegen einen Bescheid der Rentenversicherung

Einspruch gegen RenteninformationWenn die Rentenversicherung eine Entscheidung trifft, teilt sie Dir diese in einem Bescheid mit. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Entscheidungen handeln, beispielsweise wenn Du eine Rente beantragt hattest, eine Kontenklärung durchgeführt wurde oder Du Deinen Rentenbescheid bekommst. Ist der Bescheid Deiner Meinung nach fehlerhaft, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen. Auf dieses Rechtsmittel weist die Rentenversicherung in dem Bescheid auch hin, und zwar durch die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, innerhalb welcher Frist Du wo Widerspruch einlegen kannst. In aller Regel musst Du Deinen Widerspruch an die Stelle richten, die den Bescheid erlassen hat. Dafür hast Du vier Wochen lang Zeit. Für den Widerspruch gibt es kein spezielles Formular. Stattdessen setzt Du Dein eigenes Schreiben auf, denn Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Im Grunde genommen reicht es aus, wenn Du in dem Widerspruchsschreiben Deinen Namen, Deine Anschrift, Deine Versicherungsnummer und das Aktenzeichen angibst und erklärst, dass Du hiermit Widerspruch einlegst. Du musst noch nicht einmal das Wort Widerspruch verwenden. Es genügt, wenn aus Deinem Schreiben unmissverständlich hervorgeht, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Ebenso musst Du Deinen Widerspruch nicht begründen. Allerdings macht ein Widerspruch ohne Begründung wenig Sinn. Die Rentenversicherung muss den Vorgang noch einmal genau und sorgfältig prüfen, wenn Du die Entscheidung bemängelst. Hast Du Deinen Widerspruch nicht begründet, entscheidet die Rentenversicherung nach Aktenlage. Da diese Akten aber schon zu der ersten Entscheidung geführt haben, wird die Rentenversicherung vermutlich keinen Anlass sehen, diese Entscheidung zu korrigieren.

Deshalb solltest Du erläutern, warum Du die Entscheidung für falsch hältst. Dadurch nennst Du der Rentenversicherung neue Aspekte und weitere Informationen, die sie bei ihrer Prüfung berücksichtigen kann.

  • Tipp: Manchmal reichen vier Wochen nicht aus, um eine schlüssige Widerspruchsbegründung zu formulieren. Möglicherweise wartest Du noch auf Unterlagen, möchtest Dich mit einem Anwalt, einem Rentenberater oder einem Sozialverband besprechen oder brauchst mehr Zeit, um relevante Informationen zusammenzutragen. In diesem Fall kannst Du zunächst nur Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren. Deine Begründung und eventuell zusätzliche Unterlagen kannst Du dann später noch nachreichen.

 

Das Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung

  • Ist Dein Widerspruch eingegangen, beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Dabei wird die Angelegenheiten erneut geprüft. Sofern notwendig, holt die Rentenversicherung dazu auch weitere Unterlagen und Stellungnahmen ein oder veranlasst eine Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst oder einen Gutachter.
  • Ergibt die Prüfung, dass Dein Widerspruch berechtigt war, erlässt die Rentenversicherung einen Abhilfebescheid. Dadurch gibt Dir die Rentenversicherung in allen Punkten Recht. Hält die Rentenversicherung Deinen Widerspruch zwar für berechtigt, stimmt Dir aber nur teilweise zu, ergeht ein Teilabhilfebescheid.
  • Stellt die Rentenversicherung fest, dass ihre Entscheidung richtig war und der Bescheid unverändert beibehalten werden soll, gibt sie Deinen Widerspruch an die Widerspruchsstelle weiter. Dort prüft ein Widerspruchsauschuss, in dem die Rentenversicherung, Versicherte und Arbeitgeber vertreten sind, die Angelegenheit. Kommt auch die Widerspruchsstelle zu dem Ergebnis, dass es an dem Bescheid nichts zu beanstanden gibt, wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Diese Entscheidung wird Dir zusammen mit den Gründen dafür durch einen Widerspruchsbescheid mitgeteilt. Das Widerspruchsverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Deine Möglichkeiten nach dem Widerspruchsverfahren

Widerspruch Rentenversicherung MöglichkeitenGegen den Widerspruchsbescheid steht Dir als Rechtsmittel die Klage vor dem Sozialgericht zur Verfügung. Um Deine Klage zu erheben, hast Du einen Monat lang Zeit. An welches Sozialgericht Du Dich wenden musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.  Bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht entstehen Dir keine Gerichtskosten und Du brauchst auch keinen Anwalt.  Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn Du Dich zumindest juristisch beraten lässt. Weist das Sozialgericht Deine Klage ab oder entscheidet das Gericht zu Gunsten der Rentenversicherung, kannst Du Berufung einlegen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Sozialgericht eine Berufung zugelassen hat. Genauso kann natürlich auch die Rentenversicherung Berufung einlegen,  wenn das Gericht Dir Recht gegeben hat. Berufung musst Du in der nächsten Instanz einlegen, dies ist in diesem Fall das Landessozialgericht.  Auch vor dem Landessozialgericht kannst Du Dich selbst vertreten. Spätestens jetzt solltest Du aber einen Anwalt oder Rentenberater einschalten. In den meisten Fällen ist das Verfahren mit der Entscheidung des Landessozialgerichts beendet. Es sei denn, die Revision wurde zugelassen. In diesem Fall würde es vor dem Bundessozialgericht weitergehen, wobei Du hier einen Anwalt brauchst.