Widerspruch Änderung Bebauungsplan

Bei Ihnen in der Gemeinde oder Stadt soll gebaut werden? Dann ist Ihnen sicherlich bewusst, dass die Gemeindeverwaltung oder auch Stadtverwaltung die entsprechenden Bebauungspläne veröffentlicht. Was ist aber, wenn es hierbei Änderungen gab und Sie damit nicht einverstanden sind? Weil zum Beispiel Ihre Wohnqualität unter den Plänen leiden würde? In diesem Fall ist ein Widerspruch gegen die Änderung am Bebauungsplan hilfreich sein und Sie können diesen entsprechend bei der Verwaltung einlegen. Auf diese Weise haben Sie die Chance, gegen eine Änderung am Bebauungsplan vorzugehen und können dabei auch eine entsprechende Begründung vorbringen. Doch ist das überhaupt möglich?

Ist es für Sie hilfreich, gegen eine Änderung am Bebauungsplan Widerspruch einzulegen? Dann ist der nachfolgende Text für Sie eine optimale Anlaufstelle. Dort können Sie erfahren, wie einfach Sie einer solchen Änderung am Bebauungsplan widersprechen können und welche Möglichkeiten Sie dafür ganz allgemein haben. Dazu sollten Sie allerdings einige Details kennen.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und informieren Sie sich darüber, welche Optionen es für einen Widerspruch gegen die Änderung am Bebauungsplan es gibt und wie genau Sie Ihren Widerspruch vorbringen können. Auf diese Weise wissen Sie sofort, welche Anforderungen es gibt und was Ihr Widerspruch inhaltlich auf jeden Fall bieten muss. So können Sie gegen unliebsame Änderungen einfach und gezielt vorgehen.

►Mustervorlage Widerspruch gegen Änderung am Bebauungsplan

Nutzen Sie die Mustervorlage für den Widerspruch gegen eine Änderung am Bebauungsplan nur dann, wenn diese zuvor von Ihnen angepasst wurde. Dabei sollten Sie alle notwendigen Änderungen vornehmen. Fragen Sie bei Zweifeln einen Anwalt um Rat.

Widerspruch

Widerspruchsführer: (Namen und Anschrift nennen)

Betreff Widerspruch: (Bezeichnung oder Kennzeichnung für Bebauungsplan)

Ich widerspreche fristgerecht der Änderung am Bebauungsplan vom (Datum eintragen). Als direkter Anwohner bin ich unmittelbar von der geplanten Änderung betroffen und widerspreche dieser daher mit folgender Begründung:

(Begründung darstellen, ggf. Bildnachweise etc. mitliefern)

Ich fordere Sie weiterhin auf, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen und die Änderung am Bebauungsplan nicht vorzunehmen.

(Ort und Datum) (Unterschrift Widerspruchsführer)

Sollten direkt mehrere Personen von der Änderung am Bebauungsplan betroffen sein, kann dabei auch ein gemeinsamer Widerspruch in Frage kommen. Diesen können Sie gemeinsam einlegen. Dann sollten aber auch alle Beteiligten dafür Ihre Unterschrift setzen. Oft kann dies einem Widerspruch noch mehr Nachdruck verleihen.

 

Warum kommt es zu Änderungen am Bebauungsplan?

Eine Änderung am Bebauungsplan kann in vielen Fällen erforderlich sein. Das kann darin begründet sein, dass sich vor Ort Änderungen ergeben haben oder dass Baupläne noch einmal überarbeitet wurden. In jedem Fall sollten Sie entsprechende Änderungen genau prüfen, ehe Sie über einen Widerspruch gegen die Änderung am Bebauungsplan überhaupt nachdenken. Das kann oftmals schon ausreichend sein, um wichtige Erkenntnisse zu erlangen.

Kann man gegen eine Änderung am Bebauungsplan Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich ist es nach der Veröffentlichung eines Bebauungsplanes nicht mehr möglich, dagegen oder gegen Änderungen am Bebauungsplan Widerspruch einzulegen. Dies liegt daran, dass es sich bei einem Bebauungsplan um eine als Satzung beschlossene Sache handelt. Während der offenen Auslegung der Bebauungspläne ist ein Widerspruch allerdings möglich und man kann dagegen Einwände erheben. Die offene Auslegung dauert in aller Regel vier Wochen. Innerhalb dieser Frist ist ein Widerspruch gegen Bebauungspläne möglich. Kommt es im Nachhinein noch zu Änderungen, ist diese Option allerdings oft ausgeschlossen.

Allerdings gilt dies nur, wenn Sie es während der offenen Auslegung verpasst haben, Widerspruch einzulegen. Unter Umständen kann es also dennoch möglich sein, gegen eine nachträgliche Änderung am Bebauungsplan Widerspruch einzulegen.

Wer kann gegen Änderungen am Bebauungsplan Widerspruch einlegen?

Es ist nicht möglich, dass jede Person gegen eine Änderung am Bebauungsplan Widerspruch einlegen kann. Dies ist hingegen nur einem kleinen Personenkreis möglich und Sie müssen daher zu den direkt Betroffenen gehören, die mit der Bebauung zu tun haben. Das gilt zum Beispiel für direkte Anlieger. Wenn Sie Einwände haben, können Sie diese dann vorbringen.

Tipp für Sie:

Prüfen Sie zunächst, ob Sie durch den Bebauungsplan direkt beteiligt oder gar betroffen sind und ob Sie somit zum Kreis der beteiligten Personen zählen. Bei Zweifeln kann Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung entsprechend weiterhelfen. Sollte es hier keine aussagekräftigen Details geben, können Sie natürlich auch einen Anwalt hinzuziehen.

Wie kann man gegen Änderungen am Bebauungsplan Widerspruch einlegen?

Falls Sie die Möglichkeit haben, gegen die Änderungen am Bebauungsplan zu widersprechen, dann sollten Sie dies in jedem Fall schriftlich tun und dabei auch auf eine aussagekräftige Begründung Wert legen. Zunächst ist es zwar relevant, dass Ihr Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht, mit der Begründung sollten Sie sich allerdings nicht allzu lange Zeit lassen. Besonders wichtig ist zudem auch eine eigenhändige Unterschrift, ohne die Ihr Widerspruch gegen die Änderung am Bebauungsplan nicht gültig wäre.

Was muss im Widerspruch gegen die Änderung am Bebauungsplan enthalten sein?

Damit Ihr Widerspruch am Ende auch berücksichtigt oder zumindest geprüft werden kann, sollte dieser einige relevante Angaben beinhalten. Dazu zählen zum Beispiel diese Details:

  • Ihren Namen und die Anschrift
  • Bezugnahme mit Aktenzeichen / Bauplanbezeichnung
  • Widerspruch genau formuliert
  • Ihr Bezug zum Bebauungsplan ggf. erläutern
  • Begründung für den Widerspruch
  • Unterschrift per Hand

Wichtig zu wissen:

Es muss klar erkennbar sein, auf welchen Bebauungsplan oder welche Änderung sich Ihr Widerspruch bezieht. Nur dann kann dieser auch zugeordnet werden und es ist möglich, dass Ihr Widerspruch berücksichtigt wird.