Aktualisiert am 28. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Olaf Kamper
Ein fehlerhafter oder unberechtigter Lastschrifteinzug kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Lastschrift unrechtmäßig oder fehlerhaft ist, sollten Sie schnell und formell Widerspruch einlegen. Mit unserem rechtlich geprüften Musterschreiben können Sie gegen eine Lastschrift Widerspruch einlegen und eine Rückbuchung beantragen. Unsere Vorlage wurde von erfahrenen Fachanwälten geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.
Absender: [Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [E-Mail-Adresse]
Empfänger: [Name der Bank] [Adresse der Bank] [PLZ Ort]
Datum: [Datum]
Betreff: Widerspruch gegen Lastschrift vom [Datum der Lastschrift], Mandatsreferenz [Mandatsreferenznummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Lastschrift vom [Datum der Lastschrift] ein. Der Betrag in Höhe von [Betrag] Euro wurde unrechtmäßig von meinem Konto [Ihre IBAN] eingezogen.
Gründe für den Widerspruch:
1. Unberechtigte Lastschrift:
Die Lastschrift erfolgte ohne meine Zustimmung bzw. ohne ein gültiges Mandat. Ich habe keine Einzugsermächtigung erteilt.
2. Fehlerhafter Betrag:
Der eingezogene Betrag ist fehlerhaft. Statt [richtiger Betrag] Euro wurden [eingezogener Betrag] Euro abgebucht.
3. Widerruf des Mandats:
Ich habe das Mandat für den Lastschrifteinzug bereits widerrufen, jedoch wurde dennoch ein Betrag eingezogen.
Ich fordere Sie daher auf, den Betrag in Höhe von [Betrag] Euro unverzüglich auf mein Konto zurückzubuchen. Darüber hinaus bitte ich um eine schriftliche Bestätigung der Rückbuchung und eine Erklärung, wie es zu dieser unberechtigten Abbuchung kommen konnte.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und die Durchführung der Rückbuchung schriftlich bis spätestens [Frist setzen, z.B. 14 Tage ab Briefdatum].
Sollte ich keine Rückmeldung oder Rückbuchung erhalten, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]*Voraussetzungen
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Datum der Lastschrift | Das genaue Datum, an dem die Lastschrift erfolgt ist. |
Mandatsreferenznummer | Die Mandatsreferenznummer der Lastschrift, falls vorhanden. |
Begründung für den Widerspruch | Fundierte und nachvollziehbare Begründung für die Anfechtung der Lastschrift. |
Fristsetzung | Eine klare Frist, bis wann die Rückbuchung und Bestätigung erfolgen sollen. |
Was früher die Bankleitzahl und die Kontonummer war, ist jetzt die IBAN. An die Stelle der früheren Einzugsermächtigung ist die SEPA-Lastschrift getreten. Und insgesamt läuft der Zahlungsverkehr inzwischen als Zahlungssystem namens SEPA ab. Doch auch wenn es einige Änderungen gab, ist eines gleichgeblieben: Wurde zu Unrecht Geld vom Konto abgebucht, kann der Kontoinhaber der Lastschrift widersprechen.
►Mustervorlage: Einer Lastschrift widersprechen
Kontoinhaber
Anschrift
Bank oder Sparkasse
Anschrift
Ort, Datum
Widerspruch gegen eine Lastschrift
Kontoinhaber: __________________________
IBAN: ________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meinem Kontoauszug Nr. _____ vom ________/in meiner Online-Kontoumsatzübersicht findet sich folgende Abbuchung:
Buchungsdatum: ___________________________________________________
Buchungstext: ___________________________________________________
___________________________________________________
___________________________________________________
Betrag: ___________________________________________________
Für diese Lastschrift habe ich kein Mandat erteilt. Daher bitte ich, die Abbuchung umgehend zu stornieren. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was bedeutet SEPA?
SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet ein Zahlungssystem, das den Zahlungsverkehr im gesamten SEPA-Raum einfach, schnell und kostengünstig machen soll. Zum SEPA-Raum gehören alle Mitgliedsstaaten der EU und zusätzlich dazu auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Um die verschiedenen Zahlungssysteme der Teilnehmerländer anzugleichen und ein einheitliches System zu etablieren, wurden im Rahmen von SEPA diverse Verfahren entwickelt und Änderungen eingeführt. Eine dieser Neuerungen war beispielsweise die IBAN. Die IBAN ist die neue internationale Kontonummer, die die bisherige Bankverbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl ersetzte.
Generator: Widerspruch gegen eine SEPA-Lastschrift
Hinweis: Sie können auch eine Mehrfachauswahl vornehmen. Beachten Sie, dass dann nach dem „Punkt“ ein „Komma“ eingefügt wird. In der Word Datei können Sie einfach das „Komma“ nach dem „Punkt“ entfernen.
Was ist eine SEPA-Lastschrift?
Die SEPA-Lastschrift ist das Verfahren, das den meisten als Einzugsermächtigung bekannt ist. Das Besondere an einer SEPA-Lastschrift ist aber, dass der Kontoinhaber immer eine doppelte Erklärung abgibt. Denn
- ermächtigt der Kontoinhaber seinen Vertragspartner, den fälligen Rechnungsbetrag einzuziehen und
- erteilt der Kontoinhaber seiner Bank oder Sparkasse den Auftrag, den Rechnungsbetrag an den Vertragspartner auszuzahlen.
Diese doppelte Erklärung heißt Mandat. Der Kontoinhaber erteilt also ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Die Aufgabe des Mandats besteht darin, Lastschriften ohne Genehmigung des Kontoinhabers zu verhindern. Aus diesem Grund muss der Kontoinhaber auch angeben, ob er sich um eine einmalige Zahlung oder um eine regelmäßige, wiederkehrende Lastschrift handelt, wenn er ein Mandat erteilt.
Jedem SEPA-Lastschrift-Mandat sind zwei Nummern zugeordnet. Die eine Nummer ist die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer. Sie benennt den Gläubiger, also denjenigen, der den Betrag in Rechnung stellt und das Geld vom Konto abbucht. Durch die Gläubiger-Identifikationsnummer kann der Kontoinhaber eindeutig identifizieren, wer hinter der Abbuchung steckt. Die andere Nummer ist die sogenannte Mandatsreferenznummer. Sie ist die Bezeichnung für das Mandat. Anhand der beiden Nummern kann der Kontoinhaber jede Abbuchung von seinem Konto eindeutig zuordnen.
Was ändert sich durch die SEPA-Lastschrift für den Kontoinhaber?
Einzugsermächtigungen, die bereits bestanden hatten, wurden im Zuge der Umstellung automatisch in das SEPA-Verfahren übertragen. Der Kontoinhaber hatte dazu Schreiben von seinen Vertragspartnern bekommen, in denen die Gläubiger-Identifikationsnummern und die Mandatsreferenznummern angegeben waren. Hatten alle Angaben und Daten gestimmt, musste der Kontoinhaber nichts weiter unternehmen. Möchte der Kontoinhaber nun ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen, muss er dies schriftlich tun. Dazu wird ihm der jeweilige Vertragspartner ein entsprechendes Formular zukommen lassen. Denn generell ist eine SEPA-Mandatserteilung nur schriftlich möglich. Die einzige Ausnahme bilden Online-Einzugsermächtigungen. Sie werden weiterhin toleriert, so dass der Kontoinhaber seinen Vertragspartner online dazu ermächtigen kann, die Rechnung für einen Internetkauf vom Konto abzubuchen.
Viele Änderungen liegen in kleinen Details und fallen im Alltag deshalb kaum auf. Eine wichtige Neuerung aus Sicht des Kontoinhabers ist aber, dass er den Termin einer Abbuchung wissen muss. Handelt es sich um eine einmalige Lastschrift, muss ihn sein Vertragspartner daher im Vorfeld darüber informieren, wann er das Geld einziehen wird. Bei einer wiederkehrenden Lastschrift genügt es, wenn der Vertragspartner mitteilt, dass die Abbuchung beispielsweise immer zum 1. oder 15. eines Monats erfolgen wird. Die Kenntnis über das Buchungsdatum ist für den Kontoinhaber aus zwei Gründen wichtig:
1. Die Kosten: Hat der Kontoinhaber eine Lastschrift genehmigt und reicht die Deckung auf dem Konto nicht aus, um die Lastschrift einzulösen, muss die Bank oder Sparkasse den Kontoinhaber darüber informieren. Die Kosten für diese Benachrichtigung trägt der Kontoinhaber. Zusätzlich wird er meist auch die Kosten für die Rücklastschrift, die seinem Vertragspartner entstehen, übernehmen müssen. Dazu können dann noch Mahngebühren oder Verzugszinsen kommen. 2. Der Widerruf: Ein erteiltes Lastschriftmandat kann der Kontoinhaber bis einen Tag vor der angekündigten Abbuchung noch widerrufen. Wurde das Geld bereits eingezogen, kann der Kontoinhaber die Lastschrift stornieren. Wie lange er sein Geld zurückholen kann, hängt davon ab, ob er die Lastschrift genehmigt hatte oder ob nicht.Wie kann der Kontoinhaber eine SEPA-Lastschrift zurückholen?
Möchte der Kontoinhaber eine Abbuchung von seinem Konto rückgängig machen, ist seine Bank oder Sparkasse der zuständige Ansprechpartner. Der Kontoinhaber muss sich also nicht an denjenigen wenden, der das Geld eingezogen hat. Stattdessen informiert der Kontoinhaber seine Bank oder Sparkasse darüber, dass er der jeweiligen Abbuchung widerspricht. Geht der Widerspruch bei der Bank oder Sparkasse ein, muss das Geldinstitut die Lastschrift umgehend stornieren und den Betrag auf dem Konto wieder gutschreiben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kontoinhaber die Lastschrift genehmigt hatte oder ob es sich um eine nichtautorisierte Lastschrift handelt. Dass der Kontoinhaber die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen kann, ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, die durch ein Lastschriftabkommen umgesetzt werden.
Nutzt der Kontoinhaber das Online-Banking, kann er eine Lastschrift meist direkt online widerrufen. Dazu findet sich auf dem virtuellen Kontoauszug eine Schaltfläche neben jeder Lastschrift. Klickt der Kontoinhaber diese Schaltfläche an und folgt er den Anweisungen auf dem Bildschirm, wird die Lastschrift storniert. Allerdings funktioniert dies nur bei Lastschriften bis zu einem bestimmten Betrag.
Um einer Lastschrift zu widersprechen, kann der Kontoinhaber aber auch den klassischen Weg mittels Brief gehen. Ein kurzes, formloses Schreiben reicht dafür völlig aus. In dem Schreiben muss der Kontoinhaber lediglich angeben, welcher Lastschrift er widerspricht. Zudem sollte er angeben, ob es sich um eine genehmigte oder eine unberechtigte Lastschrift handelt. Dies ist nämlich sowohl mit Blick auf die Widerrufsfrist als auch hinsichtlich der Kosten von Bedeutung. Doch dazu später mehr. Für einen wirksamen Widerspruch reichen diese Angaben aus. Gründe für den Widerspruch muss der Kontoinhaber nicht nennen.
Was muss der Kontoinhaber beachten, wenn er einer Lastschrift widerspricht?
Möchte der Kontoinhaber eine Abbuchung von seinem Konto zurückbuchen lassen, sind drei Punkte wichtig:
A.) Die Frist: Wie lange der Kontoinhaber Zeit hat, um einer Lastschrift zu widersprechen, hängt davon ab, um was für eine Abbuchung es sich handelt. Hatte der Kontoinhaber die Abbuchung autorisiert, dem Vertragspartner also die Ermächtigung zum Einzug erteilt, beträgt die Widerspruchsfrist acht Wochen. Liegt für die Lastschrift ein gültiges Mandat vor, möchte der Kontoinhaber das Geld aber trotzdem zurückholen, kann er dies somit innerhalb von acht Wochen ab dem Tag der Abbuchung tun. Handelt es sich hingegen um eine nichtautorisierte und somit unberechtigte Lastschrift, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 13 Monate. Allerdings muss der Kontoinhaber seine Bank oder Sparkasse über die widerrechtliche Lastschrift informieren, sobald ihm diese auffällt. Deshalb sollte sich der Kontoinhaber besser nicht zu viel Zeit lassen, sondern der Lastschrift lieber zeitnah widersprechen. B.) Die Kosten: Wird eine Lastschrift storniert, entstehen Kosten. Diese Rücklastschriftgebühr, die sich aus den Gebühren der beiden beteiligten Geldhäuser zusammensetzt, wird grundsätzlich demjenigen in Rechnung gestellt, der die Abbuchung veranlasst hat. Lag die für die Lastschrift ein gültiges Mandat vor, kann er diese Kosten dem Kontoinhaber aber in Rechnung stellen. Unter Umständen kann es deshalb sinnvoller sein, wenn sich der Kontoinhaber zunächst an seinen Vertragspartner wendet und um eine Erstattung des Geldbetrags bittet. Lässt sich der Vertragspartner darauf nicht ein, kann der Kontoinhaber die Lastschrift immer noch stornieren. Widerspricht der Kontoinhaber einer unberechtigten Lastschrift, muss er keine Kosten tragen. Denn weil der Abbuchende überhaupt nicht ermächtigt war, irgendeine Abbuchung vorzunehmen, kann er auch keinen Schadensersatz geltend machen. C.) Der Betrag: Möchte der Kontoinhaber einer Lastschrift widersprechen, kann er immer nur die gesamte Abbuchung stornieren. Es ist nicht möglich, sich nur Teilbeträge erstatten zu lassen. Handelt es sich also um eine eigentlich berechtigte, aber zu hohe Abbuchung, bleibt dem Kontoinhaber nichts anderes übrig, als die gesamte Lastschrift zu stornieren und anschließend den richtigen Rechnungsbetrag zu überweisen.